Einleitende Bestimmungen
Die Gesellschaft Kindergeld.click, s.r.o. – mit dem Sitz: Hlavná 135, 080 01 Prešov, Slowakische Republik, Id. Reg.Nr. 52 770 273 (weiter als „Kindergeld.click, s.r.o.“ oder als „Gesellschaft“ oder „Diensterbringer“) ist eingetragen in der Abteilung: GmbH unter Nr. 39343/P im Handelsregister des Bezirksgerichts Prešov – stellt diese Reklamationsordnung aus, die gemäß gültigen Vorschriften und Gesetzen Nr. 40/1964 BGB und Nr. 250/2007 Kundenschutzgesetzes zusammengefasst wurde. Der Diensterbringer bietet Dienstleistung im Sinne seinen gewerblichen Tätigkeiten mit Hilfe von Internetseiten/Webportal kindergeld.click an. Unter Dienstleistung versteht man Ausfüllen des Antrags auf Kindergeld aus Deutschland.
Die Reklamation kann man nur in dem Fall vorbringen/Die Reklamationsordnung tritt erst dann in Kraft, wenn der Vertrag zwischen dem Diensterbringer – auf einer Seite und dem Verbraucher – auf der anderen Seite abgeschlossen ist. Unter Verbraucher versteht man natürliche Personen, die beim Vertragsabschluss nicht als Vertreter der Gesellschaft oder anderes Gewerbe auftreten.
Diese Reklamationsordnung bezieht sich nicht auf Nutzer, der mit dem Diensterbringer nicht als Verbraucher den Vertrag abgeschlossen hat.
Die Reklamationsordnung bestimmt Rechte, Pflichten und Vorgehensweise vom Diensterbringer und dem Verbraucher während des Reklamationsverfahrens. Unter dem Reklamationsverfahren versteht man Verfahren, das der Diensterbringer anhand der Reklamation seitens Verbraucher leitet, wobei die Verantwortung des Diensterbringers für entstandene Mängel anzuwenden sind.
Unter Reklamation versteht man die Ausübung des Verbraucherrechtes bezugnehmend auf Verantwortung des Diensterbringers für entstandene Mängel bei der Dienstleistungsausführung. Reklamation dient dem Verbraucher, die Mängelbehebung zu erreichen. Diese sind bei der Dienstleistungsausführung seitens Gesellschaft als Pflichtverletzung gegen AGB oder gegen Dienstleistungsvertrag oder aus anderen Gründen entstanden. Als Reklamation versteht man nicht die Kundenbetreuung, d.h. Bitte um Hilfe, Rat oder Auskunft in Zusammenhang mit konkretem verträglichem Verhältnis zwischen Verbraucher und Gesellschaft. Die Meldung der aktualisierten Angaben über Verbraucher gehört auch nicht zu Reklamation.
Auf Verlangen seitens des Verbrauchers ist der Diensterbringer verpflichtet, die Gewährleistung schriftlich zu bestätigen, d.h. Garantieausweis auszustellen. Bei bestimmten Sachverhalten reicht anstatt Garantieausweis die Rechnung als Garantieschein, der aber folgende Angaben beinhalten muss: Geschäftsname, Id.Nr. und Sitz der Gesellschaft. Sollte Garantiefrist vom Diensterbringer länger als die gesetzliche Garantiefrist sein, wird diese in dem Garantieausweis bestimmt.
Wer ist berechtigt zu reklamieren?
Reklamation kann jeder Verbraucher einreichen, d.h. jede natürliche Person, die mit dem Diensterbringer einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen hat.
Wann ist die Reklamation begründet?
Als Reklamationsgegenstand kann man sowohl Einspruch oder Mahnung zu der Dienstleistungsausführung seitens Diensterbringer verstehen – ist der Verbraucher der Meinung, dass bei der Dienstleistungsausführung Mängel entstanden sind – als auch Pflicht- oder Vertragsverletzung – Pflichte sind aus den AGB zu entnehmen.
Zu dem Gegenstand bei der Reklamation gehört nicht die Verantwortung für:
- 1. Mängel/Schäden bei der Dienstleistungsausführung, die im Widerspruch zu AGB des Diensterbringers stehen
- 2. Mängel/Schäden bei der Dienstleistungsausführung, die wegen Unterbrechung der Dienstleistung – Höhere Gewalt – entstehen, dazu gehören vor allem Brand, Naturkatastrophen, Schadenfall, Krisen, Terrorangriffe, Streik, Unruhen, Strom- Internetausfall, oder aus anderen Gründen, für die der Diensterbringer keine Verantwortung tragen kann.
- 3. Mängel/Schäden bei der Dienstleistungsausführung, für die der Diensterbringer keine Verantwortung laut AGB trägt.
Wie kann man reklamieren?
Die Reklamation kann vom Kunden entweder vor Ort in dem Sitz der Gesellschaft Kindergeld.click, s.r.o.: Hlavná 135, 080 01 Prešov, Slowakei
oder per E-Mail – an kontakt@kindergeld.click – vorgebracht werden.
Die Reklamation muss ausreichend konkret sein und muss vorwiegend folgende Angaben enthalten:
- Verbraucheridentifikation (Kundennummer, die dem Verbraucher zugeteilt wurde, oder Name und Vorname des Verbrauchers), Kontaktdaten, damit man den Verbraucher über den Stand der Reklamation informieren kann – meist in dem Fall, dass der Verbraucher andere Kontaktdaten vorher angemeldet hat und will neue Kontaktinfos angeben,
- Nachweis über Einkauf der Dienstleistung vom Diensterbringer – entweder Garantieausweis oder Rechnung,
- detaillierte Beschreibung des Schadens (Mängel), am besten auch mit Beweisdokumenten, um den Schadenfall besser und schneller zu beweisen.
Im Falle, dass der Verbraucher bei der Reklamation nicht die erwähnten Unterlagen beifügt, ist der Diensterbringer berechtigt, die Unterlagen vom Verbraucher zu verlangen. Diese Dokumente soll der Verbraucher vorlegen. Sollte der Verbraucher die fehlenden Unterlagen, die zum Überprüfen von Gerechtigkeit der Reklamation notwendig sind, innerhalb von 30 Tagen nach der Aufforderung seitens Diensterbringer nicht vorlegen, wird das Reklamationsverfahren beendet. Der Diensterbringer wird demnächst den Verbraucher über die Beendigung informieren.
Die Frist für Erledigung der Reklamation – s. Punkt 5 von Reklamationsordnung – beginnt erst nach Einreichen von allen notwendigen Unterlagen und Dokumenten, d.h. die Frist beginnt mit der Einreichung vollständiger Reklamation.
Wann soll die Reklamation vorgebracht und erledigt werden?
Der Verbraucher ist verpflichtet, die Reklamation umgehend nach der Mängelfeststellung zu melden.
Der Verbraucher ist verpflichtet, die Reklamation noch während Garantiefrist vorzubringen, spätestens aber innerhalb von 2 Jahren, wobei die Frist seit dem Tag der Ausübung beginnt – sonst wird die Reklamation abgelehnt. Im Fall, dass die Dienstleistung in dem bestimmten Termin erbracht wird, beginnt die Frist, um die Reklamation vorbringen zu können, erst mit dem letzten Tag der Erbringung, d.h. nachdem die Dienstleistung vollständig und komplett abgegeben ist.
Der Diensterbringer bestätigt dem Verbraucher anpassend / d.h.in der vereinbarten Form die Annahme der Mängelrüge. Der Diensterbringer ist verpflichtet, den Verbraucher sofort nach Meldung der Reklamation über der Annahme der Mängelrüge zu informieren. Kann dem Verbraucher die Annahmebestätigung nicht umgehend zugesandt werden, ist der Diensterbringer verpflichtet, die Bestätigung ohne Verzögerung schnellstmöglich zu senden, spätestens aber mit der Bestätigung über Erledigung der Mängelanzeige. Die Bestätigung über Annahme der Reklamation muss seitens Diensterbringer nicht geliefert werden, es sei denn, dass der Diensterbringer das Vorbringen einer Mängelanzeige anders beweisen kann.
Der Diensterbringen belehrt den Verbraucher nach der Annahme der Reklamation über seine Rechte gemäß gültigen Rechtsvorschriften. Der Verbraucher kann verlangen, die behebende Mangel zu entfernen (durch Reparatur/Korrektur) oder die mangelhafte Dienstleistung durch eine neue Dienstleistung zu ersetzen. Sollte keine dieser Vorgehen durchgeführt werden können, kann der Verbraucher Rabatt verlangen oder kann sogar den Vertrag kündigen.
Der Diensterbringer erledigt die Reklamation innerhalb von 30 Tagen seit dem Tag der Annahme der Reklamation. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Mängelrüge ohne Verzögerung zu erledigen, spätestens aber innerhalb von 30 Tage seit dem Tag, an dem die komplette Reklamation angenommen wurde – in Übereinstimmung mit dem Punkt 4 dieser Reklamationsordnung. Während dieser Frist wird der Verbraucher vom Diensterbringer über Resultat der Reklamation informiert. Sollte die Mängelanzeige innerhalb der Frist von 30 Tagen nicht erledigt werden, ist der Verbraucher berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
Der Verbraucher ist berechtigt, den Vertrag nach gültigen Gesetzen zu kündigen. Die Kündigung ist wirksam ab dem Tag der Annahme vom Diensterbringer, es sei denn, dass alle gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Sei der Fall und die Kündigung tritt in Kraft, ist der Vertrag von Anfang an annulliert und alle Vertragspartner sind verpflichtet, alle erteilten Dokumente zurückzugeben.
Der Diensterbringer informiert den Verbraucher anpassend / d.h. in der vereinbarten Form über den Stand und Resultat der Reklamation.
Die Kosten, die mit dem Erledigen der Mängelanzeige verbunden sind, trägt der Diensterbringer. Damit bleibt aber Recht auf Entschädigung des Diensterbringers bei der Feststellung, dass die Mängelrüge ungerecht ist, unberührt. In solchem Fall, dass die Reklamation ungerecht und nicht begründet ist, ist der Diensterbringer berechtigt, vom Kunden die entstandenen Kosten zu verlangen.
Die begründete und gerechte Reklamation befreit den Verbraucher nicht, damit er seine Pflichten gegenüber dem Diensterbringer während der Bearbeitungszeit der Mängelanzeige erfüllt, und das auch nicht, wenn die Reklamation berechtigt ist.
Ist der Verbraucher mit dem Resultat der Reklamation nicht zufrieden, kann er innerhalb von 30 Tagen ab dem Empfang des Resultats diese Entscheidung neu reklamieren. Bei dieser wiederholten Reklamation gelten dieselben Friste und Vorgehensweisen als bei der ersten Mängelanzeige. Vorbringen der nächsten Reklamation hat keine aufschiebende Wirkung. Wenn diese wiederholte Mängelanzeige keine neuen, relevanten Tatsachen darstellt, kann diese von der Seite des Diensterbringers abgelehnt werden. Über diese Ablehnung der nächsten Reklamation wird der Verbraucher seitens Diensterbringers ohne Verzögerung informiert, und zwar anpassend, in der vereinbarten Form.
Wenn der Verbraucher mit der Erledigung seiner Reklamation nicht zufrieden ist, kann er sich an den Gerichtshof oder an die Slowakische Handelsinspektion (SHI) wenden.
Gemäß Gesetz Nr. 391/2015 über alternative Lösungen des Verbraucherstreits hat der Verbraucher die Möglichkeit, sich an den Diensterbringer zu wenden und die Behebung verlangen, sollte der Verbraucher nicht mit dem Resultat zufrieden sein oder ist der Meinung, dass seine Rechte verletzt wurden. Der Verbraucher ist berechtigt, die alternative Lösung des Streits einzuleiten, bekommt er entweder keine oder abweisende Antwort innerhalb von 30 Tagen nach dem Einleiten der Reklamation. Darunter ist zu verstehen, dass der Verbraucher die Slowakische Handelsinspektion, mit dem Sitz Prievozská 32, P.O.Box 5, 820 07 Bratislava, bzw. andere befugte Rechtsperson, die in der Liste des Wirtschaftsministerium eingeschrieben ist, anspricht. Die Liste der befugten Rechtspersonen kann man in den Internetseiten des Wirtschaftsministeriums www.mhsr.sk finden. Recht des Verbrauchers, sich an das Gerichtshof zu wenden, bleibt hiermit unberührt.
Wann kann die Reklamation abgelehnt werden?
Der Diensterbringer ist berechtigt, die Mängelanzeige abzulehnen, wenn:
- die Reklamation durch Person vorgebracht wird, die dafür nicht zuständig ist – im Sinne Punkt 2 dieser Reklamationsordnung,
- die Reklamation nicht innerhalb der Anmeldefrist vorgebracht wird – s. Punkt 5 dieser Reklamationsordnung,
- die Reklamation AGB-widrig oder unmoralisch ist,
- über Gegenstand der Reklamation schon seitens des Gerichtshofs rechtskräftige Entscheidung getroffen ist, oder die Verhandlung gerade läuft.
Über Ablehnung der Reklamation wird der Verbraucher von dem Diensterbringer ohne Verzögerung informiert, und zwar anpassend / d.h. in der vereinbarten Form.
Schlussbestimmungen
Reklamationsordnung ist in den Internetseiten des Benutzers von kindergeld.click veröffentlicht und alle Angelegenheiten, die in dieser Reklamationsordnung nicht erwähnt sind, richten sich zum Ersten nach AGB und gültigen Gesetzen. Der Diensterbringer ist berechtigt, diese Reklamationsordnung zu ändern, wobei die Veränderung in den Internetseiten veröffentlicht wird. Reklamationsverfahren richtet sich immer nach zu derzeit gültigen rechtlichen Vorschriften und nach aktueller Reklamationsordnung.
Die Reklamationsordnung tritt in Kraft seit dem 09.04.2020.